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Finanzlexikon: fusion

fusion

Eine Fusion ist ein Zusammenschluss von bislang selbständigen Unternehmen und zwar in der Weise, dass ein oder mehrere Unternehmen die Kontrolle über ein oder mehrere andere Unternehmen erwerben.

Wettbewerbsrecht

Fusionen oder Zusammenschlüsse - so der rechtliche Terminus - unterliegen in den meisten Staaten einer (meist präventiven) staatlichen Zusammenschlusskontrolle, sofern der Zusammenschluss eine bestimmte Mindestbedeutung erreicht. Die Fusionskontrolle steht Zusammenschlüssen entgegen, die eine marktbeherrschende Stellung eines oder mehrerer Unternehmen begründen oder verstärken. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft tritt an die Stelle der nationalstaatlichen Zusammenschlusskontrolle unter bestimmten Voraussetzungen die europäische Zusammenschlusskontrolle.

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